Ulrike Nitsche & Thomas Gutzmer GbR

AGB der Firma
U.Nitsche & Th.Gutzmer GbR


1. Angebote
Die im Angebot der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis - Charakter. Die angebotenen oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise ab Lieferfirma, zuzüglich MwSt. und Transportkosten.

2. Preise
Die Preise der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

3. Rechnungsstellung
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter / übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR kann, ohne vorherige Ankündigung, zusätzliche, für eine sachgemässe Arbeitsausführung notwendige Aufwendungen separat verrechnen. Dies trifft vor allem bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen zu.

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt grundsätzlich der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

4. Urheberrecht/Reproduktionsrecht
Jeder der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR erteilte Design-/ Grafik - Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Kompositionen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur mit Einwilligung von der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR im Original oder bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung durch dritte, auch von Teilen, ist unzulässig.
Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Firma  U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR zum Schadensersatz.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

5. Zahlung
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Etwaige, vorher festgelegte Skontovereinbarungen beziehen sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

Lohnarbeiten sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto zu bezahlen.

Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung größerer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als einen Monat hinzieht, so ist der die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck, usw.) vereinbarungsgemäß beim der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR eintreffen.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.

Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR für eventuell entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Bei Terminüberschreitungen haftet die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

7. Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellung ab, so ist die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR.

9. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton, usw.), bleiben vorbehalten.
Soweit der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR.

10. Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 5 % des bestellten Quantums - bei Extraanfertigung des Materiales bis 10 % - können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden.
Es wird die effektiv gelieferte Menge verrechnet.

11. Vom Besteller angeliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR frei Haus zu liefern.
Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer etwaigen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Der Besteller bestätigt, im Besitz aller nötigen Rechte an gelieferten Fotos, Texten und Grafiken zu sein. Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR ist nicht verpflichtet, die Angaben zu überprüfen.

12. Beanstandungen/ Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Anducke) und dem Endprodukt.
Zulieferungen (Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

13. Haftung
Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR nicht übernommen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR nicht.

14. Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck/Produktion und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.
Die Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und von diesem selber ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Wird vereinbarungsgemäß auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese direkt Filme, Dateien oder Druckplatten ab, so trägt er das volle Risiko. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, da ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können.

15. Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und - dateien
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgende Aufzeichnung der Enddaten wird 30 Tage nach Auslieferung gelöscht.
Eine weitergehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Der Firma U. Nitsche & Th. Gutzmer GbR übergebene Dateien und Vorlagen (Originale, Fotografien, Lithos und dergleichen) werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Darüber hinausgehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen.

16. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Filme, Montagen o. ä., die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

17. Anerkennung
Die Erteilung eines Druck- oder Werksvertragsauftrages schließt die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

18. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.